Dein erstes Geld als Influencer verdient? Herzlichen Glückwunsch — und willkommen in der Welt der deutschen Steuerpflicht. Egal ob du mit deinem eigenen Gesicht vor der Kamera stehst, als Faceless Creator agierst oder einen KI-generierten Avatar einsetzt: Sobald du Einnahmen erzielst, gelten für dich dieselben steuerlichen und rechtlichen Pflichten.
Und genau hier wird es für viele Creator unangenehm. Denn während das Erstellen von Content Spaß macht, sind Themen wie Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer und Impressumspflicht alles andere als intuitiv. Die gute Nachricht: So kompliziert ist es gar nicht — wenn du weißt, worauf du achten musst. In diesem umfassenden Guide erklären wir dir alles, was du als Influencer in Deutschland im Jahr 2026 über Steuern, Pflichten und legale Fallstricke wissen musst.
Dieser Artikel berücksichtigt alle Änderungen für das Steuerjahr 2026 — vom erhöhten Grundfreibetrag über die neuen Schwellenwerte der Kleinunternehmerregelung bis hin zur E-Rechnungspflicht. Außerdem räumen wir mit veralteten Informationen auf, die in vielen anderen Ratgebern noch kursieren (Stichwort: TMG statt DDG).
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr — für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
Ab wann muss man als Influencer Steuern zahlen?
Die kurze Antwort: Ab dem ersten Euro, den du verdienst, bist du grundsätzlich steuerpflichtig. Die etwas längere Antwort hängt davon ab, ob du tatsächlich Einkommensteuer zahlen musst — und das ist erst der Fall, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Grundfreibetrag 2026
Für das Steuerjahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 EUR für Alleinstehende und bei 24.696 EUR für Verheiratete mit Zusammenveranlagung. Dieser Betrag wurde gegenüber 2025 (12.096 EUR) erneut angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Verdienst du als Influencer weniger als diesen Betrag im gesamten Jahr, fällt keine Einkommensteuer an.
Aber Achtung: Der Grundfreibetrag gilt für dein gesamtes Einkommen — nicht nur für deine Influencer-Tätigkeit. Hast du neben deinem Content-Business noch einen Hauptjob, werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Verdienst du im Angestelltenverhältnis bereits 30.000 EUR und zusätzlich 5.000 EUR als Influencer, zahlst du auf die gesamten 35.000 EUR Steuern.
Hobby oder Gewerbe?
Viele Einsteiger fragen sich: „Ist das nicht einfach ein Hobby?“ Das Finanzamt sieht das differenzierter. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Sobald du aktiv versuchst, mit deinem Content Geld zu verdienen — sei es durch Affiliate-Links, gesponserte Posts, Plattform-Einnahmen oder Werbekooperationen — liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das gilt auch, wenn du nur 50 EUR im Monat verdienst.
Die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe ist nicht am Umsatz festgemacht, sondern an deiner Absicht. Bewirbst du dich aktiv bei Marken, optimierst du deinen Content für mehr Reichweite oder nutzt du Monetarisierungstools der Plattformen? Dann bist du kein Hobbyist mehr.
Nebenberuflich vs. hauptberuflich
Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich als Influencer tätig bist. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und zur Versteuerung deiner Einnahmen besteht in beiden Fällen. Der einzige Unterschied: Als Nebenberufler mit Hauptjob ist dein persönlicher Steuersatz höher, weil dein Influencer-Einkommen auf dein Gehalt aufgeschlagen wird (Progressionsvorbehalt).
Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt: Alle Einnahmen aus deiner Influencer-Tätigkeit sind steuerpflichtig. Dazu gehören:
- Sponsoring & Kooperationen: Geld von Marken für bezahlte Posts, Stories, Reels oder Videos
- Affiliate-Einnahmen: Provisionen über Affiliate-Links (Amazon PartnerNet, Digistore24 etc.)
- Plattform-Monetarisierung: YouTube AdSense, TikTok Creator Fund, Instagram Bonusprogramme
- Abonnement-Einnahmen: Fanvue, OnlyFans, Patreon, Steady oder ähnliche Plattformen
- Produktverkäufe: Eigenes Merch, E-Books, Kurse, Presets, Templates
- Sachleistungen: Auch kostenlose Produkte, Reisen oder Dienstleistungen, die du als Gegenleistung für Content erhältst, sind als Betriebseinnahme zu bewerten und zu versteuern
Besonders der letzte Punkt überrascht viele Creator: Wenn dir eine Marke ein Smartphone im Wert von 1.200 EUR schenkt und du dafür einen Post machst, musst du diese 1.200 EUR als Einnahme verbuchen. Der Marktwert des Produkts zählt — nicht ob tatsächlich Geld geflossen ist.
Gewerbeanmeldung als Influencer — Schritt für Schritt
Bevor du überhaupt anfangen kannst, Rechnungen zu schreiben oder offizielle Kooperationen einzugehen, brauchst du einen Gewerbeschein. Die Gewerbeanmeldung ist für Influencer Pflicht — und zwar bevor du mit der Tätigkeit beginnst, nicht erst wenn das erste Geld fließt.

Warum Gewerbe und nicht Freiberuf?
Eine häufige Frage: „Kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden?“ Leider nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gelten Influencer als Gewerbetreibende, nicht als Freiberufler. Freiberufliche Tätigkeiten sind im Einkommensteuergesetz abschließend aufgeführt (§18 EStG) und umfassen Ärzte, Anwälte, Künstler, Journalisten und ähnliche Berufe. Content Creation mit kommerziellem Schwerpunkt fällt nicht darunter.
Das bedeutet: Du musst ein Gewerbe anmelden und bist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (dazu später mehr).
So meldest du dein Gewerbe an
Der gesamte Prozess dauert in der Regel wenige Tage bis maximal zwei Wochen. Hier ist der genaue Ablauf:
Schritt 1: Gewerbeamt kontaktieren. Zuständig ist das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Städte bieten die Anmeldung mittlerweile auch online an — eine schnelle Google-Suche nach „Gewerbeanmeldung [deine Stadt]“ führt dich in der Regel direkt zum richtigen Formular.
Schritt 2: Formular ausfüllen. Du benötigst deinen Personalausweis und füllst das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1) aus. Bei der Tätigkeitsbeschreibung empfehlen wir: „Online-Marketing, Content-Erstellung und Social-Media-Dienstleistungen“. Das ist breit genug, um alle typischen Influencer-Tätigkeiten abzudecken.
Schritt 3: Gebühr bezahlen. Die Kosten liegen je nach Stadt zwischen 20 und 60 EUR — eine einmalige Gebühr.
Schritt 4: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Innerhalb weniger Tage nach der Gewerbeanmeldung meldet sich dein Finanzamt mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen füllst du über ELSTER (das Online-Portal der Finanzverwaltung) aus. Hier gibst du unter anderem an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest und schätzt deine voraussichtlichen Einnahmen.
Schritt 5: Steuernummer erhalten. Nach Bearbeitung erhältst du deine Steuernummer. Damit kannst du offiziell Rechnungen stellen.
Tipp: Beantrage gleichzeitig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) über das Bundeszentralamt für Steuern. Diese brauchst du spätestens dann, wenn du mit internationalen Unternehmen zusammenarbeitest oder Rechnungen ins EU-Ausland stellst. Die USt-IdNr. ist auch die Nummer, die in deinem Impressum stehen muss — nicht deine persönliche Steuernummer.
Was passiert, wenn du kein Gewerbe anmeldest?
Die Nicht-Anmeldung eines Gewerbes ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können bis zu 1.000 EUR betragen. Hinzu kommt: Wenn das Finanzamt später von deinen Einnahmen erfährt (und das passiert früher oder später, zum Beispiel durch Kontrollmitteilungen der Plattformen), drohen Nachzahlungen plus Zinsen und möglicherweise ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Kleinunternehmerregelung — Lohnt sich das?
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ist für viele Influencer am Anfang ihrer Karriere eine attraktive Option. Sie befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Doch seit 2025 gelten neue Schwellenwerte — und viele Ratgeber im Netz sind hier noch nicht auf dem aktuellen Stand.
Die neuen Schwellenwerte seit 2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurden die Grenzen der Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich angepasst:
- Vorjahresumsatz: maximal 25.000 EUR (brutto, vorher: 22.000 EUR)
- Laufendes Jahr: maximal 100.000 EUR (brutto, vorher: 50.000 EUR Prognose)
Wichtig: Viele ältere Quellen nennen noch die alte Grenze von 22.000 EUR. Diese ist seit 2025 nicht mehr gültig. Wenn du 2025 unter 25.000 EUR Umsatz geblieben bist, kannst du die Kleinunternehmerregelung 2026 weiterhin nutzen.
Der neue Fallbeileffekt
Neu und besonders wichtig ist der sogenannte Fallbeileffekt: Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 EUR, wird die Umsatzsteuer sofort auf den übersteigenden Betrag fällig — nicht erst rückwirkend für das gesamte Jahr. Das heißt: Alle Rechnungen ab dem Moment der Überschreitung müssen Umsatzsteuer ausweisen.
Ein Beispiel: Du hast im Januar 2026 einen großen Deal über 110.000 EUR. Die ersten 100.000 EUR sind umsatzsteuerfrei, ab dem 100.001. Euro musst du 19% Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Einfachere Buchhaltung: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Umsatzsteuererklärung
- Günstigere Preise: Deine Leistungen kosten Endkunden 19% weniger (da keine USt aufgeschlagen wird)
- Weniger Verwaltungsaufwand: Ideal für den Einstieg
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst für geschäftliche Anschaffungen zahlst (z.B. Kamera, Software), nicht zurückholen
- Weniger professioneller Eindruck: Manche Geschäftspartner bevorzugen Rechnungen mit ausgewiesener USt
- Wachstumsbremse: Bei steigenden Umsätzen kann der fehlende Vorsteuerabzug teuer werden
Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Wenn du zur Regelbesteuerung wechseln möchtest, kannst du das formlos beim Finanzamt beantragen. Allerdings bist du dann für mindestens 5 Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden — ein Rückwechsel zur Kleinunternehmerregelung ist in dieser Zeit nicht möglich. Plane diesen Schritt also sorgfältig.
Unsere Empfehlung
Für Einsteiger mit Umsätzen unter 15.000–20.000 EUR pro Jahr ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll. Der reduzierte Verwaltungsaufwand gibt dir mehr Zeit, dich auf Content-Erstellung und Reichweiten-Aufbau zu konzentrieren. Sobald du regelmäßig in Equipment, Software oder KI-Tools investierst und dein Umsatz die 20.000-EUR-Marke überschreitet, lohnt sich der Wechsel zur Regelbesteuerung — allein schon wegen des Vorsteuerabzugs auf teure Anschaffungen. Bei einer Kamera für 2.000 EUR netto sparst du dir so immerhin 380 EUR Vorsteuer.
Welche Steuern zahlen Influencer?
Als Influencer in Deutschland bist du grundsätzlich mit drei Steuerarten konfrontiert. Keine Panik — wir erklären jede einzelne verständlich.

1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für dich. Sie wird auf deinen Gewinn erhoben — also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Der Steuersatz ist progressiv und liegt 2026 zwischen 14% und 45%:
- Bis 12.348 EUR: 0% (Grundfreibetrag)
- 12.349–69.879 EUR: 14%–42% (progressiv steigend)
- 69.880–277.825 EUR: 42% (Spitzensteuersatz)
- Ab 277.826 EUR: 45% (Reichensteuer)
Neu 2026: Der Spitzensteuersatz von 42% greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR, was eine leichte Entlastung gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
2. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du auf deine Leistungen 19% Umsatzsteuer aufschlagen. Das bedeutet: Eine Rechnung über 1.000 EUR netto wird zu 1.190 EUR brutto. Die 190 EUR führst du ans Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Anschaffungen bezahlt hast (Vorsteuer), abziehen.
Du bist verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben — monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe deiner Umsatzsteuerzahllast.
Neu 2026: Die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen ist nun verbindlich. Wenn du Rechnungen an andere Unternehmen stellst (z.B. Agenturen, Marken), müssen diese im strukturierten elektronischen Format (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden. PDF-Rechnungen per E-Mail reichen für B2B nicht mehr aus.
3. Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender bist du auch gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR pro Jahr. Erst wenn dein Gewerbeertrag diesen Betrag übersteigt, wird Gewerbesteuer fällig. Die Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab (typischerweise 200%–900%).
Der Clou: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet (pauschal das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags, §35 EStG). In vielen Gemeinden gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig aus.
Beispielrechnung: Influencer mit 30.000 EUR Jahreseinnahmen
Nehmen wir an, du bist alleinstehend, hauptberuflich als Influencer tätig und hast folgende Zahlen:
- Einnahmen (brutto): 30.000 EUR
- Betriebsausgaben: 6.000 EUR (Equipment, Software, Homeoffice, Steuerberater)
- Gewinn: 24.000 EUR
Einkommensteuer: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 24.000 EUR liegt die Einkommensteuer bei ca. 2.800 EUR plus Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten Einkommen in dieser Größenordnung) und ggf. Kirchensteuer.
Gewerbesteuer: Dein Gewerbeertrag von 24.000 EUR liegt unter dem Freibetrag von 24.500 EUR → keine Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR) → keine Umsatzsteuer. Bei Regelbesteuerung würdest du ca. 5.700 EUR USt einnehmen und nach Vorsteuerabzug den Differenzbetrag abführen.
Effektive Steuerbelastung in diesem Beispiel: Ca. 2.800 EUR auf 24.000 EUR Gewinn — das entspricht einer effektiven Steuerquote von etwa 11,7%. Deutlich weniger, als viele befürchten.
Wichtig — Vorauszahlungen: Sobald das Finanzamt deine erste Steuererklärung bearbeitet hat, setzt es in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommensteuer fest (zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). Diese basieren auf deinem letzten Steuerbescheid. Wenn deine Einnahmen stark schwanken, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Was können Influencer von der Steuer absetzen?
Hier wird es richtig interessant — denn als Influencer kannst du eine Menge Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen und so deinen steuerpflichtigen Gewinn senken. Das Schlüsselwort heißt betriebliche Veranlassung: Jede Ausgabe, die in einem direkten Zusammenhang mit deiner Influencer-Tätigkeit steht, ist grundsätzlich abzugsfähig.
Equipment & Technik
- Kamera, Objektive, Stativ
- Ringlicht, Softboxen, Beleuchtung
- Smartphone (anteilig, wenn auch privat genutzt — in der Regel 50%–80% geschäftlich ansetzbar)
- Mikrofon, Audio-Equipment
- Computer, Laptop, Tablet
Hinweis zur Abschreibung: Gegenstände bis 800 EUR netto (geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) kannst du im Jahr der Anschaffung sofort vollständig absetzen. Teurere Gegenstände (z.B. eine Kamera für 2.500 EUR) musst du über die Nutzungsdauer abschreiben — bei Computern sind das 3 Jahre, bei Kameras in der Regel 7 Jahre.
Software & Abonnements
- Bildbearbeitung (Adobe Creative Cloud, Canva Pro)
- Videobearbeitung (Final Cut Pro, DaVinci Resolve Studio)
- KI-Tools (ChatGPT Plus, Midjourney, Leonardo AI, Synthesia — ein zunehmend wichtiger Kostenpunkt)
- Social-Media-Management-Tools (Hootsuite, Publer)
- Cloud-Speicher, Hosting, Domain-Kosten
Plattform-Gebühren
- Fanvue-Kommission (wenn du mit KI-Influencer auf Fanvue Geld verdienst)
- OnlyFans-Provision (auch für Creator, die OnlyFans ohne Gesicht nutzen)
- Patreon-Gebühren
- YouTube-Werbeeinnahmen-Anteil (wird direkt einbehalten, aber als Ausgabe dokumentierbar)
Homeoffice
- Homeoffice-Pauschale: 6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr
- Alternativ: Anteilige Kosten für ein separates Arbeitszimmer (Miete, Strom, Internet), wenn das Zimmer ausschließlich beruflich genutzt wird
Reisen & Mobilität
- Reisekosten für Content-Produktion (Flug, Hotel, Bahn)
- Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen
- Fahrtkosten zu Kooperationspartnern, Events, Messen
Sonstiges
- Steuerberater-Honorar (selbst abzugsfähig!)
- Fortbildungen, Kurse, Workshops
- Website-Kosten, Impressumsservice
- Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz für Selbstständige)
Was du NICHT absetzen kannst
Hier gibt es eine wichtige Einschränkung, die viele Influencer überrascht: Kleidung, Accessoires, Friseur und Make-up sind in der Regel nicht als Betriebsausgaben absetzbar — auch wenn du sie für deine Videos oder Fotos nutzt. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 13. November 2023 (Az. 3 K 11195/21) klargestellt. Die Begründung: Diese Ausgaben dienen auch der allgemeinen Lebensführung und sind daher nicht eindeutig betrieblich veranlasst.
Ausnahme: Spezielle Kostüme oder Requisiten, die ausschließlich für die Content-Produktion verwendet werden und im Alltag nicht tragbar sind, können absetzbar sein.
Impressumspflicht für Influencer
Neben den steuerlichen Pflichten gibt es eine rechtliche Anforderung, die viele Creator unterschätzen: die Impressumspflicht. Und hier hat sich 2024 etwas Wichtiges geändert, das viele Ratgeber im Internet noch nicht aufgegriffen haben.
DDG statt TMG — die neue Rechtsgrundlage
Seit Mai 2024 gilt nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Die Impressumspflicht ist nun in §5 DDG geregelt. Wenn du in einem anderen Artikel noch „§5 TMG“ liest, ist dieser veraltet. Das TMG wurde durch das DDG abgelöst, die inhaltlichen Anforderungen sind aber weitgehend identisch.
Was muss im Impressum stehen?
Gemäß §5 DDG musst du folgende 7 Pflichtangaben machen:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname, bei juristischen Personen: Firmenname + vertretungsberechtigte Person)
- Vollständige postalische Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort — kein Postfach!)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Handelsregistereintrag (falls vorhanden: Registergericht und Registernummer)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., falls vorhanden — NICHT deine Steuernummer!)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Wichtig: Ein Postfach reicht nicht als Anschrift. Es muss eine ladungsfähige Adresse sein, unter der du tatsächlich erreichbar bist.
Wo muss das Impressum stehen?
Auf jeder Plattform, die du geschäftlich nutzt — also auf Instagram, TikTok, YouTube, deiner Website, deinem Blog. Das Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In der Praxis bedeutet das:
- Instagram: Link in der Bio (z.B. über Linktree oder direkt zur Impressumsseite)
- TikTok: Link in der Bio
- YouTube: Kanalinfo/Über-Seite oder ein verlinkter Bereich
- Eigene Website: Eigener Menüpunkt „Impressum“
Das Dilemma für anonyme Creator
Wenn du anonym mit Instagram Geld verdienst oder als Faceless Creator tätig bist, stehst du vor einem Problem: Die Impressumspflicht verlangt deinen echten Namen und deine echte Adresse. Dein Künstlername oder ein Pseudonym reichen nicht aus.
Lösungsmöglichkeiten:
- Impressumsservice: Anbieter wie e-Recht24 oder spezialisierte Anwaltskanzleien bieten Adress-Services an, bei denen deren Geschäftsadresse als deine Impressumsadresse fungiert. Dein richtiger Name muss trotzdem genannt werden.
- Gewerbeanschrift: Manche Co-Working-Spaces bieten eine Geschäftsadresse an, die du als Impressumsanschrift nutzen kannst.
- UG oder GmbH gründen: Bei einer juristischen Person steht der Firmenname im Impressum — dein persönlicher Name erscheint nur als Geschäftsführer. Das bietet etwas mehr Distanz, aber keinen vollständigen Schutz.
Konsequenzen bei fehlendem Impressum
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann teuer werden. Gemäß §33 DDG drohen Bußgelder von bis zu 50.000 EUR. In der Praxis sind es vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnvereine, die Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen können.
Kennzeichnungspflicht — Werbung richtig markieren
Die korrekte Kennzeichnung von Werbung ist neben der Impressumspflicht die zweite große rechtliche Hürde für Influencer. Die Regelungen basieren auf einem Drei-Gesetze-Rahmen:
- UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) — verbietet verschleierte Werbung
- MStV (Medienstaatsvertrag) — regelt Werbekennzeichnung in Telemedien
- DSA (Digital Services Act, EU-Verordnung) — Transparenzpflichten für Online-Plattformen
Wann musst du kennzeichnen?
In folgenden Fällen ist eine Werbekennzeichnung Pflicht:
- Bezahlte Kooperationen: Du erhältst Geld für einen Post
- Kostenlose Produkte: Du erhältst ein Produkt gratis und erwähnst es
- Affiliate-Links: Du erhältst eine Provision bei Kauf über deinen Link
- Eigene Produkte: Du bewirbst dein eigenes Merch, deinen Kurs oder dein E-Book
Nicht kennzeichnungspflichtig sind in der Regel: Produkte, die du selbst gekauft hast und aus eigenem Antrieb empfiehlst (ohne jegliche Gegenleistung).
Wie kennzeichnest du richtig?
Die Kennzeichnung muss am Anfang des Beitrags stehen, auf Deutsch und eindeutig sein. Akzeptierte Begriffe:
- „Werbung“ — am sichersten
- „Anzeige“ — ebenfalls akzeptiert
Nicht ausreichend sind:
- „Ad“ oder „Sponsored“ (englische Begriffe genügen nicht für den deutschen Markt)
- Instagram’s integriertes „Paid Partnership“-Tool allein (es ersetzt nicht die deutsche Textkennzeichnung)
- Hashtags am Ende des Posts wie #werbung oder #anzeige (zu versteckt)
- Undeutliche Formulierungen wie „Kooperation“ oder „in Zusammenarbeit mit“
Praktische Beispiele
Gesponserter Post: „Werbung | Ich nutze seit 3 Monaten [Produktname] und bin begeistert…“
Affiliate-Link: „Werbung (Affiliate-Link) | In meiner Instagram Geld verdienen Tabelle findest du die aktuellen Verdienstmöglichkeiten…“
Kostenloses Produkt: „Werbung (Produktplatzierung) | [Marke] hat mir dieses Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt…“
Eigenes Produkt: „Werbung (eigenes Produkt) | Mein neuer Online-Kurs ist da…“
Konsequenzen bei Verstößen
Die Kennzeichnungspflicht wird aktiv durchgesetzt. Bei Verstößen drohen:
- Abmahnungen mit Streitwerten von 10.000 EUR und mehr
- Unterlassungsklagen durch Wettbewerber
- Bußgelder durch die Landesmedienanstalten
Das Risiko ist real: Gerade größere Influencer werden regelmäßig von Abmahnkanzleien überprüft. Aber auch kleinere Creator sind nicht immun — automatisierte Screening-Tools machen es einfach, Verstöße systematisch aufzuspüren.
Sonderfall: Affiliate-Links
Affiliate-Links verdienen eine besondere Erwähnung, weil hier häufig Fehler gemacht werden. Jeder Affiliate-Link ist Werbung — schließlich erhältst du eine Provision, wenn jemand über deinen Link kauft. Das gilt unabhängig davon, ob du das Produkt selbst gekauft und aus eigener Überzeugung empfiehlst. Die wirtschaftliche Verbindung (Provisionszahlung) macht die Kennzeichnung zwingend erforderlich. In der Praxis reicht ein Hinweis wie „Werbung (Affiliate-Link)“ am Anfang des Posts oder bei einzelnen Links ein Sternchen mit Erklärung.
Besonderheiten für KI-Influencer & Faceless Creator
Ob du mit einem KI-generierten Charakter arbeitest, als Faceless Creator agierst oder dein Einkommen über Plattformen wie Fanvue, OnlyFans oder Patreon generierst — steuerlich und rechtlich gelten exakt die gleichen Regeln wie für klassische Influencer.
Steuerpflicht gilt auch für KI-Content
Die Art, wie du deinen Content erstellst, ändert nichts an deiner Steuerpflicht. KI-generierte Bilder, Videos oder Texte sind steuerlich genauso zu behandeln wie selbst fotografierte oder gefilmte Inhalte. Deine Einnahmen aus Plattformen wie Fanvue (mehr dazu in unserem Guide: mit KI-Influencer auf Fanvue Geld verdienen) sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen entsprechend versteuert werden.
Plattform-Einnahmen richtig versteuern
Bei Plattformen wie Fanvue oder OnlyFans erhältst du deine Einnahmen abzüglich der Plattform-Provision. Wichtig für die Steuererklärung:
- Einnahmen: Der Bruttobetrag (vor Abzug der Plattform-Provision) ist deine Betriebseinnahme
- Betriebsausgabe: Die Plattform-Provision (z.B. 20% bei Fanvue oder OnlyFans) ist eine absetzbare Betriebsausgabe
- Umsatzsteuer: Bei internationalen Plattformen mit Sitz außerhalb Deutschlands kommt das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen — ein weiterer Grund, sich frühzeitig mit dem Thema USt zu beschäftigen
Anonymität vs. Impressumspflicht
Hier liegt die größte Spannung für Faceless Creator: Du möchtest anonym bleiben, bist aber gesetzlich verpflichtet, deinen echten Namen und deine echte Adresse im Impressum anzugeben. Wenn du als Influencer ohne Gesicht arbeitest, musst du diese Spannung aktiv managen.
Die oben genannten Lösungen (Impressumsservice, UG-Gründung) helfen, deine Privatadresse zu schützen, aber eine vollständige Anonymität ist bei gewerblicher Tätigkeit in Deutschland rechtlich nicht möglich. Das Handelsregister und das Impressum sind öffentlich einsehbar. Wenn dir Anonymität besonders wichtig ist, lies unseren ausführlichen Guide zum Thema anonym mit Instagram Geld verdienen — dort gehen wir auf die verschiedenen Strategien im Detail ein.
KI-Tools als Betriebsausgabe
Die gute Nachricht für KI-Influencer: Alle Tools, die du für die Erstellung deines Contents verwendest, sind als Betriebsausgaben absetzbar. Das umfasst:
- KI-Bildgeneratoren (Midjourney, Leonardo AI, DALL-E)
- KI-Texttools (ChatGPT Plus, Claude, Jasper AI)
- KI-Video-Tools (Synthesia, HeyGen, Runway)
- Social-Media-Automatisierungstools
Wenn du wissen möchtest, wie du auf verschiedenen Plattformen erfolgreich wirst, schau dir unsere Guides zu mit TikTok Geld verdienen und Instagram Geld verdienen Tabelle an.
Die 5 häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest
In unserer Erfahrung machen Influencer immer wieder dieselben Fehler. Hier sind die fünf gravierendsten — und wie du es besser machst.
Fehler 1: Kein Gewerbe angemeldet
Viele Creator starten mit dem Content, verdienen erste Einnahmen — und „vergessen“ die Gewerbeanmeldung. Das kann teuer werden: Bis zu 1.000 EUR Bußgeld plus rückwirkende Steuernachzahlungen mit Zinsen. Melde dein Gewerbe an, bevor du den ersten Euro verdienst.
Fehler 2: Einnahmen nicht dokumentiert
Ohne saubere Buchführung hast du bei einer Betriebsprüfung ein massives Problem. Dokumentiere jeden Zahlungseingang — egal ob Banküberweisung, PayPal oder Plattform-Auszahlung. Sammle alle Belege für Ausgaben (Belegpflicht!). Nutze eine einfache Buchhaltungssoftware wie sevDesk, lexoffice oder Papierkram. Das spart am Jahresende Stunden an Arbeit.
Besonders wichtig: Auch Sachleistungen (kostenlose Produkte, bezahlte Reisen) müssen dokumentiert und mit ihrem Marktwert als Einnahme erfasst werden. Führe ein Protokoll aller Kooperationen mit Datum, Marke, Art der Leistung und Wert. Dein zukünftiges Ich wird dir dankbar sein.
Fehler 3: Impressum fehlt oder ist unvollständig
Ein fehlendes Impressum ist eine offene Einladung für Abmahnungen. Prüfe dein Impressum auf allen Plattformen und stelle sicher, dass es den Anforderungen des §5 DDG entspricht. Denke daran: Nicht TMG, sondern DDG ist die aktuelle Rechtsgrundlage.
Fehler 4: Werbung nicht gekennzeichnet
Jede bezahlte Kooperation, jeder Affiliate-Link und jedes kostenlose Produkt muss als Werbung gekennzeichnet werden. Mach es dir zur Gewohnheit: Im Zweifelsfall immer kennzeichnen. Die Konsequenzen einer fehlenden Kennzeichnung (Abmahnungen mit 10.000+ EUR Streitwert) sind unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum minimalen Aufwand der Kennzeichnung.
Fehler 5: Keine Rücklagen für Steuern gebildet
Dieser Fehler führt regelmäßig zu existenziellen Krisen: Du verdienst gut, gibst das Geld aus — und dann kommt der Steuerbescheid. Als Selbstständiger werden keine Steuern automatisch von deinem Einkommen abgezogen (anders als bei Angestellten).
Die goldene Regel: Lege vom ersten Tag an mindestens 30% jeder Einnahme auf ein separates Steuerkonto zurück. Bei höheren Einkünften (Spitzensteuersatz) sollten es eher 40% sein. Dieses Geld rührst du nicht an, bis der Steuerbescheid kommt.
Ein praktischer Tipp: Eröffne ein kostenloses Tagesgeldkonto und richte einen Dauerauftrag ein, der bei jeder größeren Einnahme automatisch 30% auf dieses Konto überweist. So kommst du gar nicht erst in Versuchung, das Geld auszugeben. Im besten Fall bleibt nach dem Steuerbescheid sogar etwas übrig.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr — für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
Sobald du die Absicht hast, mit deiner Tätigkeit als Influencer Geld zu verdienen, musst du ein Gewerbe anmelden. Das gilt unabhängig von der Höhe deiner Einnahmen. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 EUR und ist beim Gewerbeamt deiner Gemeinde möglich. Die Anmeldung sollte vor dem Beginn deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgen — also bevor du den ersten bezahlten Post veröffentlichst oder den ersten Affiliate-Link setzt.
Wie viel Steuern zahlt man als Influencer?
Das hängt von deinem Gewinn ab. Unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 EUR (2026) zahlst du keine Einkommensteuer. Darüber greift der progressive Steuersatz von 14% bis 45%. Als Faustregel: Bei einem Gewinn von 30.000 EUR zahlst du als Alleinstehender ca. 4.000–5.000 EUR Einkommensteuer (je nach abzugsfähigen Betriebsausgaben). Dazu kommt ggf. Umsatzsteuer (19%, falls keine Kleinunternehmerregelung) und Gewerbesteuer (erst ab 24.500 EUR Freibetrag). Plane 30% deiner Einnahmen als Steuerlast ein.
Muss ich als KI-Influencer auch Steuern zahlen?
Ja, ausnahmslos. Die Methode der Content-Erstellung (KI-generiert, gefilmt, fotografiert) hat keinen Einfluss auf deine Steuerpflicht. Einnahmen aus KI-generiertem Content sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Auch die Gewerbeanmeldung und die Impressumspflicht gelten uneingeschränkt.
Brauche ich ein Impressum auf Instagram?
Ja, wenn du Instagram gewerblich nutzt — und das tust du, sobald du Geld damit verdienst oder die Absicht dazu hast. Das Impressum muss gemäß §5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) leicht erreichbar sein. In der Praxis setzt du einen Link in deine Instagram-Bio, der zu einer Seite mit deinem vollständigen Impressum führt (z.B. über Linktree, deine Website oder einen dedizierten Impressums-Link). Das Impressum muss deinen vollständigen Namen, deine postalische Adresse (kein Postfach), E-Mail und Telefonnummer enthalten.
Was passiert, wenn ich keine Steuern zahle?
Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat (§370 AO). Die Konsequenzen reichen von Nachzahlungen plus Zinsen (6% pro Jahr) über empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren in schweren Fällen. Das Finanzamt erhält zunehmend Daten von Plattformen und kann Einnahmen nachvollziehen. Die EU-Richtlinie DAC7 verpflichtet Plattformen wie TikTok, Instagram (Shops), Fanvue und OnlyFans, Daten über Creator-Umsätze an die Steuerbehörden zu melden. Ein „unter dem Radar bleiben“ ist keine realistische Strategie mehr.
Lohnt sich ein Steuerberater für Influencer?
In den meisten Fällen: ja. Ein Steuerberater kostet je nach Umfang zwischen 500 und 2.000 EUR pro Jahr — und diese Kosten sind selbst als Betriebsausgabe absetzbar. Die Vorteile: Ein Steuerberater kennt alle aktuellen Regelungen, maximiert deine Absetzmöglichkeiten, übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt und sorgt dafür, dass deine Steuererklärung korrekt und fristgerecht eingereicht wird. Ab einem Jahresgewinn von ca. 10.000 EUR lohnt sich die Investition fast immer. Achte darauf, einen Steuerberater zu wählen, der Erfahrung mit Selbstständigen und idealerweise mit der Creator-Economy hat.